Im zweiten Halbjahr des 8. Schuljahres wird der Berufswahlordner für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend eingeführt, um eine Dokumentation, Sammlung und Ordnung aller für die Berufsorientierung relevanter Unterlagen zu gewährleisten. Er dient als Schnittstellenunterlage für alle an der Berufsorientierung beteiligten Personen wie Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Berufsberatung.